TIROL-ZUSCHUSS 2023 – BEANTRAGUNG VOM 1. APRIL BIS 31. OKTOBER 2023

Der Tirol-Zuschuss, der von 1. April bis 31. Oktober 2023 beantragt werden kann, setzt sich aus dem Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023 zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.

Wichtiger Hinweis: Wenn Ihnen der Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 ausgezahlt wurde bzw. Ihnen dieser im Rahmen der laufenden Antragsfrist bis 31. März noch bewilligt wird, bekommen Sie ein personalisiertes Schreiben bzw. einen Folgeantrag zugeschickt – dieser muss samt der ausgefüllten Datenschutzerklärung an das Land Tirol retourniert werden. Auch an Haushalte von Mindestsicherungsbezieher:Innen wird ein Formular zum Wohnkostenzuschuss zugeschickt, das ausgefüllt und anschließend an das Land Tirol retourniert werden muss.

https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/

Formulare zum downloaden: 

[Antragsformular Heizkosten- Wohnkostenzuschuss 2023]
[Folgeantrag Heizkosten- Wohnkostenzuschuss 2023]
[Wohnkostenzuschuss 2023 für Mindestsicherungsbezieherinnen]
[Richtlinie Wohnkostenzuschuss 2023]
[Richtlinie Heizkostenzuschuss 2023] [LINK]
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