Dauerkundmachung – Amtsstunden & Parteienverkehrszeiten – gemäß §§ 13 und 42 Abs. 1a Allg. Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und § 86b Bundesabgaenordnung BAO
veröffentlicht am 2. Oktober 2025
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Zuletzt aktualisiert am: 02.10.2025
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