Friedhofsgebühr ab 01.01.2026
| Bezeichnung | Wert |
|---|---|
| Friedhofsgebühr pro erworbener Grab-/Urnenstätte jährlich | € 20,40 |
| Erwerb Grab-/Urnenstätte (einmalig) | € 163,00 |
| Benützung Leichenhallen pro Tag | € 54,50 |
| Graböffnung bei einer Erdbestattung | € 376,90 |
| Graböffnung -schließung bei einer Urnenbestattung | € 166,40 |
Zuletzt aktualisiert am: 08.01.2026
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