Infos bei Sterbefall

Infos bei Sterbefall – Gemeinde Serfaus

Beim Tod eines Menschen kommen rechtliche und organisatorische Schritte auf Angehörige und Hinterbliebene zu. Diese Seite informiert Sie über gesetzlich geregelte Abläufe, die notwendigen Dokumente und empfohlene Ansprechpartner in Serfaus.

Anzeige des Todesfalls

Bei einem Sterbefall ist unbedingt abzuklären, ob im bereits bestehenden Grab noch Platz für einen weiteren Sarg bzw. eine weitere Urne ist.

Eine Graböffnung darf nur nach vorheriger Absprache mit der Friedhofsverwaltung stattfinden. Eine Graböffnung mit Bagger kann nur durch die Gemeinde erfolgen.

Belegung der Grabstätten:

Die Urnengräber können mit bis zu 4 Urnen belegt werden.

Erdgräber: Doppelgräber können mit maximal 4 Sargbestattungen, Einzelgräber mit maximal 2 Sargbestattungen belegt werden. Eine Urnenbestattung in Erdgräbern ist möglich, hierfür müssen die Urnen aus Holz beschaffen sein.

Die Wiederbelegung eines Grabes kann nur erfolgen, wenn der früher beigesetzte Sarg in einer Tiefe von mindestens 2,20m eingestellt wurde. Ansonsten ist die zuerst beigesetzte Leiche zu exhumieren und tiefer zu legen. Hierfür ist die Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde notwendig.

Zuletzt aktualisiert am: 31.07.2025