Friedhof & Grabpflege

Aufgaben & Services
Die Gemeinde bevorzugt eine gärtnerische Gestaltung. Ist dies nicht möglich, kann auch einer Abdeckung mit einer Steinplatte zugestimmt werden. Diese darf die Einfriedung nicht überragen. Die Platte muss rau gefertigt sein (nicht poliert) und aus Materialien bestehen, die bereits am Friedhof verwendet werden (z.B. Granit der Umrandung, Schiefergestein) sowie farblich zurückhaltend sein. Die Gestaltung mit einer Grabplatte ist jedenfalls mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.
Für den gesamten Friedhof ist eine Grabmal-Gestaltung mit schmiedeeisernen Kreuzen bzw. metallische Grabgestaltung vorgeschrieben.
Insbesondere ist die Instandsetzung der Einfassung und das Aufrichten des Grabsteines – verursacht durch das Einsinken des Erdreiches, auch an betroffenen Nachbargräbern – durch den Inhaber der verursachenden Grabstelle zu veranlassen.





















